Unabhängigkeit & Neutralität
Wir handeln allein im Interesse der Begünstigten und strikt nach der Trusturkunde — ohne Interessenkonflikte und mit grösster Sorgfalt.
Helvetic Keystone Sàrl ist eine schweizerische Treuhänderin im Sinne von Art. 17 Abs. 2 des Finanzinstitutsgesetzes (LEFin). Wir errichten und verwalten Trusts mit der Sorgfalt, Unabhängigkeit und Diskretion, die anspruchsvolle Mandate erfordern.
Ein Trust ist eine Rechtsbeziehung, bei der der Errichter Vermögen auf einen Treuhänder überträgt. Dieser hält und verwaltet das Vermögen getrennt vom eigenen — ausschliesslich im Interesse der Begünstigten oder für einen bestimmten Zweck.
Die Schweiz hat die Haager Trust-Konvention von 1985 ratifiziert und Trusts rechtlich anerkannt. Trusts sind damit ein bewährtes Instrument für die Vermögensplanung und den Generationenübergang.
Seit Inkrafttreten des LEFin unterliegt die professionelle Treuhandtätigkeit in der Schweiz der Bewilligungs- und Aufsichtspflicht der FINMA. Wir übernehmen diese Verantwortung selbstverständlich.
Art. 17 Abs. 2 LEFin: Als Treuhänderin verwaltet Helvetic Keystone Sàrl zu berufsmässigem Zweck Trustvermögen als von eigenem Vermögen getrenntes Sondervermögen oder verfügt darüber zugunsten eines Begünstigten oder eines bestimmten Zwecks — auf der Grundlage der Trusturkunde.
Wir handeln allein im Interesse der Begünstigten und strikt nach der Trusturkunde — ohne Interessenkonflikte und mit grösster Sorgfalt.
Lückenlose Dokumentation, Sorgfaltspflichten und Einhaltung aller gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
Wir analysieren Ihre Ziele und erarbeiten die passende Truststruktur — inklusive Rechtswahl und Begünstigtenregelung.
Wir errichten den Trust auf der Grundlage der Trusturkunde und übernehmen die formelle Übertragung des Trustvermögens.
Wir verwalten das Trustvermögen über die gesamte Laufzeit — zuverlässig, diskret und im Sinne der Begünstigten.
Wir unterstützen die gängigen Trustarten, darunter widerrufliche und unwiderrufliche Trusts sowie Diskretionärs- und Zwecktrusts. Die Wahl der passenden Struktur besprechen wir im Rahmen des Erstgesprächs.
Ja. Die Schweiz hat die Haager Trust-Konvention von 1985 ratifiziert und bietet als Standort ein hohes Mass an Rechtssicherheit, Stabilität und Diskretion. Trusts werden hierzulande rechtlich anerkannt und verwaltet.
Das Finanzinstitutsgesetz (LEFin) regelt die berufsmässige Trustverwaltung in der Schweiz. Treuhänderinnen, die Trusts verwalten, unterliegen der Bewilligungspflicht und der Aufsicht der FINMA und müssen erhöhte Sorgfalts- und Organisationspflichten erfüllen.
Trusts haben in der Schweiz steuerliche und rechtliche Konsequenzen, die von der Ausgestaltung abhängen. Wir erarbeiten die Struktur in enger Abstimmung mit Steuerexperten — der Trust selbst ist aber kein Instrument zur Steuerhinterziehung und muss alle gesetzlichen Pflichten erfüllen.
Alle Informationen behandeln wir streng vertraulich und unterliegen dem Berufsgeheimnis. Zugleich erfüllen wir selbstverständlich alle gesetzlichen Meldepflichten, insbesondere im Bereich der Geldwäschereibekämpfung.
Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch. Wir beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen auf, wie ein Trust für Ihre Situation aussehen könnte.
Vertrauliches Gespräch